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Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII)

Das Kind im Mittelpunkt!

Die Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII) steht Kindern oder Jugendlichen als Hilfe zur Verfügung, um sie bei der Bewältigung von Problemen in der Familie, mit den Eltern oder anderen Entwicklungsaufgaben zu unterstützen. Das Kind oder der Jugendliche steht dabei im Fokus der Hilfe und wird als Einzelperson mit seinen individuellen Problemen gesehen, ohne aber Eltern, das soziale Umfeld und die familiären Strukturen, Freunde oder Schule außer Acht zu lassen.

In der Arbeit mit den Mädchen oder Jungen geht es um persönliche Beziehung, lebenspraktische Hilfen und Kontakte mit dem Umfeld, Gespräche, um gemeinsam Lösungen zu finden, aber auch gemeinsame Freizeitaktivitäten.

 

 

Sowohl der Aufbau und das Kennenlernen stabiler und tragfähiger Beziehungen als auch die altersgerechte Verselbständigung sind wichtige Bausteine.

Die Bewältigung schulischer und familiärer Probleme und Konflikte sowie eine gezielte Förderung sozialer und emotionaler Kompetenzen sind ebenfalls zentrale Ziele.

 

 

Das Angebot richtet sich in erster Linie an Kinder und Jugendliche im Schulalter.

Die Antragstellung auf eine Hilfe zur Erziehung erfolgt bei ihrem zuständigen Jugendamt.

Wir bieten die ambulanten Hilfen zur Erziehung im gesamten Kreis Warendorf an. Die Erziehungsbeistandschaft ist in erster Linie ein aufsuchendes Angebot und findet daher direkt bei den Kindern und Jugendlichen bzw. in ihrem Sozialraum statt. Bei Bedarf werden auch unsere eigenen Räumlichkeiten am jeweiligen Standort genutzt.

 

Orte und Ansprechpartner

Sie haben Fragen oder sind interessiert? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Anika Winnands
Geschäftsführung
02581 9328-11
0172 29 85 775
winnands@impulse-warendorf.de

Wir bieten die ambulanten Hilfen zur Erziehung im gesamten Kreis Warendorf an.

Geschäftsadresse
impulse e.V.
Splieterstr. 27 | 48231 Warendorf